| EU-Konvergenzkriterien | Dieser Text beschreibt EU-Konvergenzkriterien. Der untere Text beinhaltet die EU-Konvergenzkriterien Beschreibung. Soweit es sich um ein definierbares Objekt handelt, sollte hier eine EU-Konvergenzkriterien Definition vorhanden sein. Sollte eine Definition von EU-Konvergenzkriterien fehlen, kann diese von Ihnen verfaßt werden. Wir sind bestrebt die Beschreibung von EU-Konvergenzkriterien möglichst ausführlich zu halten.
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EU-Konvergenzkriterien ArtikelBuch-Tipp: 100 Prozent Messer Es gibt leider keine Beschreibung für das Buch " 100 Prozent Messer". Um weitere Informationen zu diesem Buch zu finden klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zu dem Buchhändler weiter geleitet. Der Vertrag von Maastricht sieht fünf Konvergenzkriterien vor, die EU-Mitglieder erfüllen müssen, wenn sie der 3. Stufe der Europäischen Wahrungsunion beitreten und den Euro einführen wollen:
- Die Inflationsrate liegt maximal 1,5 Prozentpunkte über derer der drei preisstabilsten Länder der Währungsunion
- Der langfristige Zinssatz liegt maximal 2 Prozentpunkte über jenem der drei preisstabilsten Länder
- Das öffentliche Defizit (Neuverschuldung) macht nicht mehr als 3 % des Bruttoinlandsprodukts aus
- Die öffentliche Verschuldung macht nicht mehr als 60 % des Bruttoinlandsprodukts aus oder geht zurück und nähert sich dem Referenzwert
- Die in der 2. Stufe erlaubte Schwankungsbreite der Wechselkurse in dem Europäischen Währungssystem wurde seit mindestens 2 Jahren nicht überschritten
Um den Vertrag von Maastricht zu "härten" und eine solide Haushaltsführung über den Beitritt hinaus zu garantieren wurde auf dem EU-Gipfel in Dublin 1996 der Stabilitäts- und Wachstumspakt vereinbart.
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